Anlegerwohnung und 4,5-%-AfA: Was bis Ende 2026 wirklich zählt
Für bestimmte Wohngebäude kann in den ersten drei Jahren eine AfA von bis zu 4,5 Prozent genutzt werden. Entscheidend ist vor allem die Fertigstellung des Gebäudes – nicht pauschal ein Kauf bis 31. Dezember 2026.