Achtung: Schwerarbeitsmeldung für 2008 nicht vergessen!
Zu melden sind all jene Arbeitnehmer, die Schwerarbeit im Sinne der Schwerarbeitsverordnung leisten und das 40. Lebensjahr (Männer) bzw. das 35. Lebensjahr (Frauen) bereits vollendet haben. Schwerarbeitstätigkeiten, die 2008 verrichtet …