Zu melden sind all jene Arbeitnehmer, die
- Schwerarbeit im Sinne der Schwerarbeitsverordnung leisten und
- das 40. Lebensjahr (Männer) bzw. das 35. Lebensjahr (Frauen) bereits vollendet haben.
- Schwerarbeitstätigkeiten, die 2008 verrichtet wurden, sind zwischen 1.1.2009 und 28.2.2009 dem jeweils zuständigen Krankenversicherungsträger zu melden.