Vorübergehenden Weitergeltung des Erbschaftssteuer-DBA mit Deutschland

Am 6.11.2008 wurde in Wien ein Abkommen zur vorübergehenden Weitergeltung des von deutscher Seite mit Wirkung zum Jahresende 2007 gekündigten Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiet der Erbschaftssteuern vom 4.10.1954, BGBl 1955/220 idF BGBl III 2004/125, unterzeichnet.

Das Abkommen sieht die Weitergeltung des gekündigten Doppelbesteuerungsabkommens auf Erbfälle vor, in denen der Erblasser nach dem 31.12.2007 und vor dem 1.8.2008 verstorben ist. Damit wird nunmehr die Vermeidung der erbschaftssteuerlichen Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Deutschland bis zum Auslaufen der österreichischen Erbschaftssteuer völkerrechtlich abgesichert.