4,9 Prozent Umsatzsteuer auf Lebensmittel: Entlastung mit neuen Abgrenzungsfragen
Seit 1. Juli 2026 gilt für ausgewählte Lebensmittel ein Umsatzsteuersatz von 4,9 Prozent. Die Begünstigung ist jedoch eng an die Kombinierte Nomenklatur gebunden – und damit nicht für jedes Lebensmittel automatisch anwendbar.