Geringwertige Wirtschaftsgüter
Neuregelung 2020 Ab 01. Januar 2020 wird die Wertgrenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter (GwG) von 400 Euro auf 800 Euro angehoben. Damit gelten nun Investitionsgüter bis Eur 800 als Geringwertige Wirtschaftsgüter …
Steuerberater, Wirtschaftstreuhänder