Seit 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR – die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Ihr Ziel ist nachvollziehbar: weniger Verpackungsabfall, bessere Recyclingfähigkeit und ein stärker harmonisierter europäischer Binnenmarkt. Für Unternehmen entsteht daraus allerdings ein umfangreicher neuer Compliance-Rahmen.
Die PPWR gilt unmittelbar in der EU
Anders als die bisherige Verpackungsrichtlinie ist die PPWR eine unmittelbar geltende EU-Verordnung. Sie regelt unter anderem Nachhaltigkeits- und Kennzeichnungsanforderungen, Konformitätsfragen, Verpackungsminimierung sowie die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR).
Grenzüberschreitender Verkauf bleibt organisatorisch anspruchsvoll
Die PPWR sieht nationale Herstellerregister vor. Hersteller müssen sich grundsätzlich in jenen Mitgliedstaaten registrieren, in denen sie Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals auf dem jeweiligen Markt bereitstellen. Die Verordnung will die Registrierungs- und Meldeformate harmonisieren; die praktische Umsetzung erfolgt jedoch über nationale Register und zuständige Stellen.
Für Unternehmen, die direkt in mehrere EU-Staaten verkaufen, können daher weiterhin mehrere nationale Prozesse relevant sein. Hinzu kommen je nach Konstellation Verpflichtungen im Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung und gegebenenfalls die Bestellung eines Bevollmächtigten.
Vereinfachungen für kleine Unternehmen werden bereits diskutiert
Die Europäische Kommission hat Ende 2025 vorgeschlagen, die Pflicht zur Bestellung eines Bevollmächtigten für bestimmte kleine grenzüberschreitend tätige Unternehmen auszusetzen. Dieser Vorschlag wird im Oktober 2026 noch politisch behandelt. Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten bis dahin eine pragmatische Vollziehung.
Was KMU jetzt prüfen sollten
- In welche EU-Staaten werden verpackte Waren direkt verkauft?
- Welche nationalen EPR- und Registrierungsregeln gelten aktuell dort?
- Welche Rolle hat das Unternehmen nach PPWR: Hersteller, Importeur, Händler oder Produzent im EPR-Sinn?
- Sind technische Dokumentation und Konformitätsanforderungen für die verwendeten Verpackungen verfügbar?
- Welche Pflichten ändern sich durch spätere Durchführungsakte und harmonisierte Register?
Für größere Konzerne sind solche Prozesse oft Teil einer eigenen Compliance-Funktion. Bei KMU treffen fixe Verwaltungs- und Beratungskosten dagegen auf wesentlich geringere Stückzahlen. Genau deshalb ist es wichtig, Regulierung nicht nur nach ihrem Ziel, sondern auch nach ihren praktischen Umsetzungskosten zu bewerten.
Ein einheitlicher Binnenmarkt braucht gemeinsame Regeln – aber ebenso Prozesse, die grenzüberschreitendes Geschäft tatsächlich einfacher machen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Europäische Kommission: Packaging waste / PPWR
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2025/40
- Europäische Kommission: EPR for packaging for small businesses
- Ausgangspunkt: LinkedIn-Beitrag
Stand: 26. Oktober 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche, rechtliche oder wirtschaftliche Beratung.