Kontrolliert das Finanzamt nun laufend Kontostände und Kontobewegungen? Nein. Das österreichische Kontenregister und die Konteneinschau sind weiterhin zwei unterschiedliche Instrumente. Allerdings wurden die gesetzlichen Kontroll- und Zugriffsrechte in den Jahren 2025 und 2026 erweitert.
Was steht im Kontenregister?
Das zentrale Kontenregister zeigt, bei welchen österreichischen Kredit- oder Finanzinstituten eine Person oder ein Unternehmen Konten, Depots oder bestimmte Schließfächer hat. Erfasst werden insbesondere Identifikations- und Kontodaten. Nicht im Kontenregister enthalten sind Kontostände und einzelne Kontobewegungen. Diese Informationen werden erst im Rahmen einer gesetzlich zulässigen Konteneinschau sichtbar.
Was hat sich bei den Meldungen der Banken geändert?
Mit den Änderungen des Kontenregister- und Konteneinschaugesetzes wurden die Kontrollmöglichkeiten hinsichtlich der von Banken gemeldeten Daten verstärkt. Das zuständige Finanzamt kann die Einhaltung der Meldepflichten systematisch kontrollieren. Kredit- und Finanzinstitute müssen geeignete Kontrollmaßnahmen vorsehen, um die Vollständigkeit und Richtigkeit der meldepflichtigen Daten sicherzustellen. Bei fehlerhaften oder unvollständigen Meldungen kann eine Berichtigung verlangt werden.
Diese Kontrolle betrifft die Daten des Kontenregisters und nicht automatisch die inneren Kontodaten wie Salden oder Transaktionen.
Zusätzliche Befugnisse seit Juli 2026
Seit 2. Juli 2026 kann auch das Amt für Betrugsbekämpfung im Verfahren zur Feststellung von Scheinunternehmen auf das Kontenregister zugreifen. Unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen kann in diesem Zusammenhang auch eine Konteneinschau in Betracht kommen. Dabei bestehen Rechtsschutzmechanismen; insbesondere ist die Konteneinschau nicht mit einer beliebigen oder anlasslosen Kontoöffnung gleichzusetzen.
Kontenregister ist nicht Konteneinschau
- Kontenregister: zeigt, dass eine Geschäftsverbindung besteht bzw. bestand und welchem Rechtsträger sie zugeordnet ist.
- Konteneinschau: ermöglicht unter den gesetzlichen Voraussetzungen den Einblick in konkrete Kontodaten und Kontobewegungen.
- Keine generelle Dauerüberwachung: Die erweiterten Befugnisse ändern nichts daran, dass für eine Konteneinschau besondere Voraussetzungen gelten.
Was bedeutet das in der Praxis?
Für steuerehrliche Unternehmen und Privatpersonen besteht kein Anlass für Alarmismus. Die Entwicklung zeigt aber, dass Finanzverwaltung und Betrugsbekämpfung stärker auf strukturierte Daten und systematische Kontrollen setzen. Gerade bei betrieblichen Konten, Verrechnungskonten, Gesellschafterbewegungen und größeren privaten Geldflüssen sollte deshalb auf eine saubere Dokumentation und eine nachvollziehbare steuerliche Behandlung geachtet werden.
Die entscheidende Unterscheidung lautet daher: Mehr Kontrolle der gemeldeten Registerdaten bedeutet nicht automatisch mehr Einblick in laufende Kontobewegungen.
Quellen und weiterführende Informationen
- BMF: Kontenregister und Konteneinschau
- RIS: Kontenregister- und Konteneinschaugesetz
- Parlament: Änderung des KontRegG 2026
- Ausgangspunkt: LinkedIn-Beitrag
Stand: 25. Oktober 2026. Dieser Beitrag bietet einen Überblick und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung.