Seit 1. Jänner 2026 gilt in Österreich die neue Hitzeschutzverordnung (Hitze-V). Sie betrifft Arbeiten im Freien in Arbeitsstätten, auf Baustellen und auf auswärtigen Arbeitsstellen, wenn Beschäftigte Hitze oder natürlicher UV-Strahlung ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können.
Was neu konkret geregelt wird
Arbeitgeber mussten Gesundheitsgefahren durch Hitze schon bisher in der Arbeitsplatzevaluierung berücksichtigen. Die neue Verordnung konkretisiert nun die Beurteilung und die erforderlichen Maßnahmen. Dabei geht es nicht nur um die Lufttemperatur, sondern auch um Arbeitsschwere, Arbeitskleidung, Wärmestrahlung, Akklimatisierung und besondere gesundheitliche Risiken.
Hitzeschutzplan und Maßnahmen
Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung ist ein Maßnahmenprogramm zum Schutz vor Hitze und UV-Strahlung sowie für Notfälle festzulegen. Wird von GeoSphere Austria eine Hitzewarnung mindestens der Stufe 2 ausgegeben, müssen geeignete Schutzmaßnahmen umgesetzt werden.
- Arbeitszeiten und schwere Tätigkeiten möglichst in kühlere Tageszeiten verlegen.
- Zusätzliche Pausen und schattige bzw. geeignete Aufenthaltsmöglichkeiten vorsehen.
- Ausreichend Trinkwasser bereitstellen.
- Geeignete Kleidung, Kopfschutz und UV-Schutz berücksichtigen.
- Notfallmaßnahmen für hitzebedingte Gesundheitsprobleme festlegen.
Information und Unterweisung
Beschäftigte müssen über Gefahren durch Hitze und UV-Strahlung, typische Anzeichen gesundheitlicher Probleme, Schutzmaßnahmen sowie den Zugang zu Hitzewarnungen und UV-Index informiert und unterwiesen werden. Für Unternehmen bedeutet das: Die Maßnahmen sollten nicht nur vorhanden, sondern auch organisatorisch dokumentiert und den Arbeitnehmern nachvollziehbar vermittelt werden.
Nicht jede kurze Tätigkeit fällt darunter
Die Verordnung nimmt Arbeiten von kurzer Dauer aus. Die Arbeitsinspektion nennt als Beispiel kurze Wege zum oder vom Fahrzeug. Entscheidend bleibt die konkrete Arbeitssituation.
Hitzeschutz ist sinnvoll. Für Unternehmen ist entscheidend, dass Schutzmaßnahmen praktikabel, dokumentierbar und in den Arbeitsablauf integrierbar sind.
Quellen und weiterführende Informationen
- Arbeitsinspektion: Arbeiten bei Hitze im Freien
- Arbeitsinspektion: Kommentierte Hitzeschutzverordnung
- Ausgangspunkt: LinkedIn-Beitrag
Stand: 26. Oktober 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche, rechtliche oder wirtschaftliche Beratung.