Österreich hat derzeit keine allgemeine Erbschaft- und Schenkungsteuer. Daraus wird manchmal der Schluss gezogen, Vermögensübertragungen seien steuerlich praktisch unbeachtlich. Das ist falsch. Schenkungen können meldepflichtig sein, Grundstücksübertragungen unterliegen eigenen Regeln und bei Unternehmensnachfolgen entstehen zahlreiche steuerliche Fragen.
Keine Erbschaftsteuer heißt nicht: keine Regeln
Für Schenkungen unter Lebenden bestehen ab bestimmten Wertgrenzen Meldepflichten. Zwischen Angehörigen gilt grundsätzlich eine Freigrenze von 50.000 Euro innerhalb eines Jahres; zwischen anderen Personen 15.000 Euro innerhalb von fünf Jahren. Grundstücksschenkungen fallen nicht unter diese Schenkungsmeldung, unterliegen aber den Regelungen des Grunderwerbsteuerrechts.
Die wirtschaftliche Frage ist komplexer als der Steuersatz
Eine Erbschaftsteuer lässt sich politisch mit Verteilungs- und Gerechtigkeitsargumenten begründen. Bei ihrer konkreten Ausgestaltung entstehen jedoch schwierige Fragen: Wie werden nicht börsennotierte Unternehmen bewertet? Wie wird verhindert, dass zur Steuerzahlung betriebliche Substanz verkauft werden muss? Welche Freibeträge und Stundungsmodelle wären erforderlich? Und wie hoch wäre der tatsächliche Nettoertrag nach Verwaltung und Ausweichreaktionen?
Aktuelle Forschung weist zudem darauf hin, dass Erbschaften die absolute Vermögensungleichheit erhöhen können, ihre relative Bedeutung für weniger vermögende Erben aber oft größer ist. Das spricht gegen allzu einfache Schlussfolgerungen.
Für die Beratung zählt die heutige Rechtslage
- Schenkungen rechtzeitig auf Meldepflicht prüfen.
- Grundstücksübertragungen gesondert grunderwerbsteuerlich beurteilen.
- Unternehmensnachfolgen frühzeitig strukturieren.
- Liquiditäts- und Pflichtteilsfragen gemeinsam mit der steuerlichen Planung betrachten.
Die politische Debatte über eine Erbschaftsteuer ist legitim. Für die Praxis zählt aber zuerst, welche Regeln heute tatsächlich gelten.
Quellen und weiterführende Informationen
- BMF: Schenkungsmeldung
- ifo Institut: Daniel Waldenström – Vererbter Reichtum (2026)
- Ausgangspunkt: LinkedIn-Beitrag
Stand: 26. Oktober 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche, rechtliche oder wirtschaftliche Beratung.