Mit der CRD VI wird der europäische Bankenaufsichtsrahmen erneut erweitert. Ein besonders praxisrelevanter Bereich betrifft Institute aus Drittstaaten, die Bankdienstleistungen in der Europäischen Union erbringen wollen.
Grundidee: Bankgeschäft in der EU braucht eine europäische Präsenz
Die Richtlinie sieht für bestimmte Kerndienstleistungen grundsätzlich vor, dass ein Unternehmen aus einem Drittstaat eine Zweigstelle in einem Mitgliedstaat errichtet und dafür eine Zulassung beantragt. Betroffen sind insbesondere klassische Bankaktivitäten wie Einlagen- und Kreditgeschäft im Anwendungsbereich der Richtlinie.
Es gibt Ausnahmen, etwa bei echter reverse solicitation: Wenn ein Kunde aus eigener Initiative ausschließlich eine konkrete Leistung bei einem Drittstaateninstitut nachfragt, kann die Zweigstellenpflicht unter bestimmten Voraussetzungen entfallen. Diese Ausnahme ist jedoch eng gefasst und erlaubt nicht automatisch die aktive Vermarktung weiterer Produktkategorien.
Bestehende Verträge und Übergang
Die Richtlinie schützt erworbene Rechte aus bestimmten bestehenden Verträgen. Verträge, die vor dem 11. Juli 2026 abgeschlossen wurden, werden durch die neue Zweigstellenpflicht nicht automatisch unwirksam.
Österreich: Umsetzung noch nicht abgeschlossen
Die Frist zur Umsetzung der CRD VI in nationales Recht endete am 10. Jänner 2026. Nach dem von der Europäischen Kommission im Oktober 2026 veröffentlichten Stand hat Österreich bislang nur teilweise Umsetzungsmaßnahmen gemeldet. Gegen mehrere Mitgliedstaaten, darunter Österreich, laufen Verfahren wegen verspäteter oder unvollständiger Mitteilung der Umsetzung.
Warum das auch außerhalb von Banken relevant ist
Unternehmen mit Finanzierungen, Cash-Pooling, Konzernbeziehungen oder Bankverbindungen zu Instituten außerhalb der EU sollten beobachten, ob bestehende Strukturen von den neuen europäischen Vorgaben berührt werden. Besonders bei aktiv angebotenen grenzüberschreitenden Leistungen kann die regulatorische Einordnung künftig wichtiger werden.
CRD VI ist kein Verbot internationaler Bankbeziehungen. Sie verschiebt aber mehr Geschäft in klar regulierte und beaufsichtigte europäische Strukturen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Europäische Kommission: Umsetzungsstand CRD VI
- EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2024/1619
- Ausgangspunkt: LinkedIn-Beitrag
Stand: 26. Oktober 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche, rechtliche oder wirtschaftliche Beratung.