Die Debatte über Bargeld wird schnell grundsätzlich: Wird Bargeld abgeschafft? Darf künftig nur noch elektronisch bezahlt werden? Beides ist nicht der Fall. Die neue EU-Geldwäscheverordnung führt aber erstmals eine unionsweite Obergrenze für große Barzahlungen ein.
10.000 Euro ab 10. Juli 2027
Nach der Verordnung (EU) 2024/1624 dürfen Personen, die Waren verkaufen oder Dienstleistungen erbringen, ab 10. Juli 2027 Barzahlungen grundsätzlich nur bis zu 10.000 Euro annehmen oder leisten. Zusammenhängende Teilzahlungen werden dabei gemeinsam betrachtet.
Die Mitgliedstaaten dürfen niedrigere nationale Grenzen vorsehen. Die EU-Regel ist daher eine Obergrenze, keine Garantie dafür, dass in jedem Mitgliedstaat tatsächlich bis 10.000 Euro bar bezahlt werden darf.
Private Zahlungen sind anders behandelt
Die EU-Grenze gilt nicht für Zahlungen zwischen natürlichen Personen, wenn diese nicht in beruflicher Eigenschaft handeln. Ebenfalls ausgenommen sind bestimmte Zahlungen oder Einlagen direkt bei Kreditinstituten, E-Geld-Emittenten und Zahlungsdienstleistern.
Was bedeutet das für Unternehmen?
- Betriebe mit hohen Barumsätzen sollten rechtzeitig ihre Zahlungsprozesse prüfen.
- Mehrere verbundene Zahlungen können als eine Transaktion behandelt werden.
- Bestehende Sorgfalts- und Geldwäschepflichten bleiben zusätzlich zu beachten.
- Die neue Grenze gilt erst ab 10. Juli 2027 – nicht bereits 2026.
Die wirtschaftspolitische Diskussion über Bargeld wird damit nicht beendet. Für Unternehmen ist aber wichtig, zwischen politischer Bewertung und geltendem Recht zu unterscheiden: Bargeld bleibt zulässig, große gewerbliche Barzahlungen werden künftig stärker begrenzt.
Bargeld wird nicht abgeschafft. Bei großen gewerblichen Zahlungen zieht die EU ab 2027 jedoch eine klare Grenze.
Quellen und weiterführende Informationen
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1624, Art. 80 und 90
- Rat der EU: Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Ausgangspunkt: LinkedIn-Beitrag
Stand: 26. Oktober 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche, rechtliche oder wirtschaftliche Beratung.