Stundungs- und Aussetzungszinsen
Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs- und Anspruchszinsen ist vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig (§§ 212 Abs. 2, 212a Abs. 9, § 205 Abs. 2 BAO).
Der Basiszinssatz verändert sich gemäß § 1 Basis- und ReferenzzinssatzVO idF BGBl. II Nr. 309/2002, entsprechend dem von der Europäischen Zentralbank auf ihre HauptÂrefinanzierungsoperationen angewendeten Zinssatz.
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WirksamÂkeit ab |
BasisÂzinssatz |
StundungsÂzinsen |
AussetzungsÂzinsen |
AnspruchsÂzinsen |
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10.12.2008 |
1,88% |
6,38% |
3,88% |
3,88% |
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21.01.2009 |
1,38% |
5,88% |
3,38% |
3,38% |
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11.03.2009 |
0,88% |
5,38% |
2,88% |
2,88% |
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13.05.2009 |
0,38% |
4,88% |
2,38% |
2,38% |
Sozialversicherungswert 2010
Geringfügigkeitsgrenze 2010
monatlich EUR 366,33
(2009: EUR 358,08) (2008: EUR 349,01)(2007: EUR 341,16)(2006: EUR 333,16) (2005: EUR 323,46)
Höchstbeitragsgrundlage 2010
monatlich EUR 4.110
(2009: EUR 4.020) (2008: EUR 3.930)(2007: EUR 3.840)(2006: EUR 3.750) (2005: EUR 3.630)
Höchstbeitragsgrundlage 2010
monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung: EUR 4.795
(2009: EUR 4.690) (2008: EUR 4.585)(2007: EUR 4.480)(2006: EUR 4.375) (2005: EUR 4.235)
SV für Künstler bei Pensionsfällen und Künstler- bzw. Schriftstellerpauschalierung
Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft hat mitgeteilt, dass im Falle eines steuerlich geltend gemachten Betriebsausgabenpauschales iSd Künstler- bzw. SchriftstellerpauschalierungsVO (BGBl II 417/2000) oder des Betriebsausgabenpauschales nach § 17 Abs. 1 EStG von der (weiteren) Ausübung einer Erwerbstätigkeit ausgegangen wird und im Fall der Überschreitung der Versicherungsgrenze jedenfalls ab der Veranlagung für das Jahr 2009 die Pflichtversicherung festgestellt wird.
Bausparprämie 2010
Gemäß § 108 Abs. 1 EStG 1988 beträgt die Höhe der Bauspar-prämie für das Kalenderjahr 2010 3,5 % der prämienbegünstigt geleisteten Bausparkassenbeiträge.
Pendlerpauschale und Kilometergeld 2010
Das nun beschlossene “Abgabenänderungsgesetz 2009″ sieht jedoch vor, dass sowohl für das Pendlerpauschale als auch für das amtliche Kilometergeld 2010 die selben Beträge anzusetzen sind wie 2009.
| Transportmittel | seit 2002 | seit 28.10.2005 | seit 01.07.2008 |
| Personen- und Kombinationskraftwagen je Fahrkilometer | EUR 0,356 | EUR 0,376 | EUR 0,42 |
| für jede Person, deren Mitbeförderung dienstlich notwendig ist, zusätzlich je km | EUR 0,043 | EUR 0,045 | EUR 0,05 |
| Motorfahrräder und Motorräder mit einem Hubraum bis 250 cm3 je Fahrkilometer | EUR 0,113 | EUR 0,119 | EUR 0,14 |
| Motorräder mit einem Hubraum über 250 cm3 je Fahrkilometer | EUR 0,201 | EUR 0,212 | EUR 0,24 |
Was ist mit dem Kilometergeld abgegolten?
- Absetzung für Abnutzung (anteilige Anschaffungskosten)
- Treibstoff, Öl
- Servicekosten und Reparaturkosten aufgrund des laufenden Betriebes
- Zusatzausrüstung (Winterreifen, Autoradio usw.)
- Steuern und Gebühren
- Versicherungen aller Art
- Mitgliedsbeiträge bei Autofahrerclubs
- Finanzierungskosten
- Parkgebühren
- Mauten, Autobahnvignette
Notwendige Angaben im Fahrtenbuch
- das benutzte Kraftfahrzeug
- Datum, Kilometerstand zu Beginn und am Ende der einzelnen Geschäftsreisen
- Reiseziel mit Reiseroute
- Reisezweck mit angabe des aufgesuchten Geschäftspartners
- jeweilige Abfahrts- und Ankunftszeit, soweit Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht wird
- Privatfahrten müssen im einzelnen, jedoch ohne Angabe des Reisewegs aufgezeichnet werden
Werden lediglich fallweise Dienstreisen unternommen, braucht das Fahrtenbuch nicht fortlaufend, sondern nur anlässlich der Dienstreisen geführt werden.
Achtung: Schwerarbeitsmeldung für 2008 nicht vergessen!
Zu melden sind all jene Arbeitnehmer, die
- Schwerarbeit im Sinne der Schwerarbeitsverordnung leisten und
- das 40. Lebensjahr (Männer) bzw. das 35. Lebensjahr (Frauen) bereits vollendet haben.
- Schwerarbeitstätigkeiten, die 2008 verrichtet wurden, sind zwischen 1.1.2009 und 28.2.2009 dem jeweils zuständigen Krankenversicherungsträger zu melden.
Vorübergehenden Weitergeltung des Erbschaftssteuer-DBA mit Deutschland
Am 6.11.2008 wurde in Wien ein Abkommen zur vorübergehenden Weitergeltung des von deutscher Seite mit Wirkung zum Jahresende 2007 gekündigten Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiet der Erbschaftssteuern vom 4.10.1954, BGBl 1955/220 idF BGBl III 2004/125, unterzeichnet.
Das Abkommen sieht die Weitergeltung des gekündigten Doppelbesteuerungsabkommens auf Erbfälle vor, in denen der Erblasser nach dem 31.12.2007 und vor dem 1.8.2008 verstorben ist. Damit wird nunmehr die Vermeidung der erbschaftssteuerlichen Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Deutschland bis zum Auslaufen der österreichischen Erbschaftssteuer völkerrechtlich abgesichert.
Höhere Bausparprämie für das Kalenderjahr 2009
Gemäß § 108 Abs. 1 EStG 1988 beträgt die Höhe der Bausparprämie für das Kalenderjahr 2009 4% der prämienbegünstigt geleisteten Bausparkassenbeiträge.
Neue Finanzamtszinsen ab 12.11.2008
Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs- und Anspruchszinsen ist vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig (§§ 212 Abs. 2, 212a Abs. 9, § 205 Abs. 2 BAO).
Der Basiszinssatz verändert sich gemäß § 1 Basis- und ReferenzzinssatzVO idF BGBl. II Nr. 309/2002, entsprechend dem von der Europäischen Zentralbank auf ihre Hauptrefinanzierungsoperationen angewendeten Zinssatz.
| Wirksamkeit ab | Basiszinssatz | Stundungszinsen | Aussetzungszinsen | Anspruchszinsen |
| 09.07.2008 | 3,70% | 8,20% | 5,70% | 5,70% |
| 15.10.2008 | 3,13% | 7,63% | 5,13% | 5,13% |
| 12.11.2008 | 2,63% | 7,13% | 4,63% | 4,63% |
Dieser Erlass ersetzt den Erlass des BMF vom 16. Oktober 2008, BMF-010104/0531-IV/2008.
Er wird im AÖF veröffentlicht.