Bausparprämie für das Kalenderjahr 2012

Das BMF hat die Höhe der Bausparprämie für das Kalenderjahr 2012 (unverändert 3%) veröffentlicht, somit maximal EUR 36 (BMF-Erlass vom 13.10.2011, GZ BMF-010222/0216-VI/7/2011).

VfGH: Einheitswert als Basis für Grundbuch-Eintragungsgebühr verfassungswidrig

In seinem Erkenntnis vom 21. September 2011, G 34,35/11-10 hat der VfGH die Berechnung der Grundbuch-Eintragungsgebühr auf Basis der Einheitswerte (zB im Fall von Schenken oder Erben eines Grundstückes) geprüft und als verfassungswidrig erkannt. Laut VfGH sind die völlig veralteten Einheitswerte keine geeignete Grundlage für die Bemessung der Eintragungsgebühr, weil dies zu unsachlichen Ergebnissen führt.
Der VfGH hat die Frist zur Reparatur des § 26 Abs 1 und 1a Gerichts-Gebührengesetz bis 31. Dezember 2012 gesetzt.

ERINNERUNG: Jahresabschlüsse offen legen!

Neun Monate gibt der Gesetzgeber Zeit, um Jahresabschlüsse fristgerecht beim Firmenbuch offen zu legen. Für Unternehmen mit Bilanzstichtag 31.12.2010 endet die Frist zur Offenlegung der Jahresabschlüsse am 30. September 2011.

Wer muss offen legen?

Die Pflicht zur Offenlegung gilt für sämtliche Kapitalgesellschaften. Neben den Jahresabschlüssen sind auch Konzernabschlüsse innerhalb der entsprechenden First beim Firmenbuch elektronisch einzureichen.

Was muss offen gelegt werden?

Neben dem Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) sind der Lagebericht, der Ergebnisverwendungsvorschlag, der Ergebnisverwendungsbeschluss, der Bericht des Aufsichtsrates und der Bestätigungsvermerk offen zu legen. Für kleine und mittelgröße Gesellschaften gelten entsprechende Erleichterungen.

Bei Konzernen ist neben dem Konzernabschluss (Konzernbilanz, Konzerngewinn- und Verlustrechnung, Konzernanhang, Konzernkapitalflussrechnung und Konzerneigenkapitalentwicklung) der Konzernlagebericht offen zu legen.

Wie muss der Jahresabschluss offen gelegt werden?

Der Jahresabschluss muss in elektronischer Form beim Firmenbuchgericht eingereicht werden. Ausnahmeregelungen gibt es für kleine Kapitalgesellschaften mit Umsatzerlösen unter 70.000,00 EUR. Für diese Gesellschaften können die Jahresabschlüsse nach wie vor in Papierform eingereicht werden, was sich aber in höheren Gebühren niederschlägt.

Folgen bei Fristversäumung?

Wird die Frist zur Offenlegung versäumt, werden Zwangsstrafverfügungen sowohl an die Gesellschaft als auch an den Gesellschafter verhängt. Wird der Jahresabschluss nach Ablauf der Frist aber vor Erlassung der Zwangsstrafverfügung offen gelegt, wird die Strafzahlung nicht wirksam. Eine Versäumung der Offenlegungsfrist bleibt also sanktionslos, wenn die Einreichung des Jahresabschlusses noch vor Erlassung der Zwangsstrafverfügung nachgeholt wird. Wir empfehlen daher, in Fällen der Fristüberschreitung die Offenlegung der Jahresabschlüsse ehest möglich nachzuholen. Wurden in früheren Jahren Abschlüsse nicht ordnungsgemäß offen gelegt, so kann dies nicht mehr eingemahnt werden, wenn diese länger als sieben Jahre zurückliegen, die Offenlegung vom Firmenbuchgericht niemals eingemahnt wurde und der Unternehmer die nachfolgenden Jahresabschlüsse ordnungsgemäß offen gelegt hat.

Wie hoch sind die Gerichtsgebühren?

Seit 1.8.2011 betragen die Gerichtsgebühren für die Offenlegung des Jahres- bzw Konzernabschlusses bei GmbHs 49 EUR und bei AGs 157 EUR. Auf Antrag reduzieren sich die Gebühren bei kleinen GmbHs auf 30 EUR, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  • Umsatzerlöse unter 70.000 EUR
  • elektronische Offenlegung
  • Offenlegung innerhalb von 6 Monaten.

Werden Jahresabschlüsse in Papierform eingereicht, erhöht sich der Standardtarif um 16 EUR, sodass für kleine GmbHs 65 EUR zu entrichten sind.

ITALIEN erhöht die Umsatzsteuer auf 21 %

Mit der Augustverordnung (DL 138/2011) wurde nunmehr im italienischen Parlament beschlossen, dass der Regelsteuersatz für die Umsatzsteuer von 20 % auf 21 % angehoben werden soll. Die ermäßigten Steuersätze bleiben hingegen unverändert bei 4 % bzw 10 %.

Der Zeitpunkt des Inkrafttretens ist von der Veröffentlichung des Umwandlungsgesetzes im staatlichen Amtsblatt (Gazzetta Ufficiale) abhängig. Diese Veröffentlichung fand am 17. September 2011 statt und dieses Datum gilt somit als Stichtag für die Steuersatzerhöhung.

Demnach ist für sämtliche Umsätze, die nach dem 17. September 2011 ausgeführt werden, bereits der neue Steuersatz von 21 % anzuwenden.

UMSATZSTEUER: Ende der Frist zur EU-Vorsteuerrückerstattung 2010 am 30. September 2011

Am 30. September 2011 endet die Frist zur Einreichung der entsprechenden Anträge auf Rückerstattung ausländischer Vorsteuern innerhalb der EU, betreffend das Kalenderjahr 2010.

Bei Fristablauf ist es grundsätzlich nicht mehr möglich nachträglich ausländische Vorsteuern aus dem Jahr 2010 geltend zu machen, da es sich hierbei um eine Ausschlussfrist handelt, die nicht verlängert werden kann. Rückerstattungsanträge müssen für jeden Mitgliedstaat gesondert über FinanzOnline gestellt werden.

Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2012

In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die Regelbedarfsätze anzuwenden. Die monatlichen Regelbedarfsätze werden jährlich per 1. Juli angepasst. Damit für steuerliche Belange unterjährig keine unterschiedlichen Beträge zu berücksichtigen sind, sind die nunmehr gültigen Regelbedarfsätze für das gesamte Kalenderjahr 2012 heranzuziehen.

Altersgruppe
0 - 3 Jahre
Euro 186,–
3 - 6 Jahre
Euro 238,–
6 - 10 Jahre
Euro 306,–
10 - 15 Jahre
Euro 351,–
15 - 19 Jahre
Euro 412,–
19 - 28 Jahre
Euro 517,–

Stundungs- und Aussetzungszinsen

Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs- und Anspruchszinsen ist vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig (§§ 212 Abs. 2, 212a Abs. 9, § 205 Abs. 2 BAO).
Der Basiszinssatz verändert sich gemäß § 1 Basis- und ReferenzzinssatzVO idF BGBl. II Nr. 309/2002, entsprechend dem von der Europäischen Zentralbank auf ihre Haupt­refinanzierungsoperationen angewendeten Zinssatz.

Wirksam­keit ab

Basis­zinssatz

Stundungs­zinsen

Aussetzungs­zinsen

Anspruchs­zinsen

10.12.2008

1,88%

6,38%

3,88%

3,88%

21.01.2009

1,38%

5,88%

3,38%

3,38%

11.03.2009

0,88%

5,38%

2,88%

2,88%

13.05.2009

0,38%

4,88%

2,38%

2,38%

Sozialversicherungswert 2012

Geringfügigkeitsgrenze 2012

monatlich EUR 376,26

(2011: EUR 374,02) (2010: EUR 366,33)
(2009: EUR 358,08) (2008: EUR 349,01)(2007: EUR 341,16)(2006: EUR 333,16) (2005: EUR 323,46)

Höchstbeitragsgrundlage 2012

monatlich EUR 4.230

(2011: EUR)(2010:EUR 4.110)
(2009: EUR 4.020) (2008: EUR 3.930)(2007: EUR 3.840)(2006: EUR 3.750) (2005: EUR 3.630)

Höchstbeitragsgrundlage 2012

monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung: EUR 4.935

(2011: EUR 4.900)(2010:EUR 4.795)
(2009: EUR 4.690) (2008: EUR 4.585)(2007: EUR 4.480)(2006: EUR 4.375) (2005: EUR 4.235)

SV für Künstler bei Pensionsfällen und Künstler- bzw. Schriftstellerpauschalierung

Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft hat mitgeteilt, dass im Falle eines steuerlich geltend gemachten Betriebsausgabenpauschales iSd Künstler- bzw. SchriftstellerpauschalierungsVO (BGBl II 417/2000) oder des Betriebsausgabenpauschales nach § 17 Abs. 1 EStG von der (weiteren) Ausübung einer Erwerbstätigkeit ausgegangen wird und im Fall der Überschreitung der Versicherungsgrenze jedenfalls ab der Veranlagung für das Jahr 2009 die Pflichtversicherung festgestellt wird.

Pendlerpauschale und Kilometergeld 2010

Per 1.7.2008 wurden sowohl das Pendlerpauschale als auch das amtliche Kilometergeld erhöht. Die Anhebung wurde allerdings bis Ende 2009 befristet, sodass es ab 1.1.2010 wieder zu einer Senkung der Beiträge kommen würde.

Das nun beschlossene “Abgabenänderungsgesetz 2009″ sieht jedoch vor, dass sowohl für das Pendlerpauschale als auch für das amtliche Kilometergeld 2010 die selben Beträge anzusetzen sind wie 2009.

Transportmittel seit 2002 seit 28.10.2005 seit 01.07.2008
Personen- und Kombinationskraftwagen je Fahrkilometer EUR 0,356 EUR 0,376 EUR 0,42
für jede Person, deren Mitbeförderung dienstlich notwendig ist, zusätzlich je km EUR 0,043 EUR 0,045 EUR 0,05
Motorfahrräder und Motorräder mit einem Hubraum bis 250 cm3 je Fahrkilometer EUR 0,113 EUR 0,119 EUR 0,14
Motorräder mit einem Hubraum über 250 cm3 je Fahrkilometer EUR 0,201 EUR 0,212 EUR 0,24

Was ist mit dem Kilometergeld abgegolten?

  • Absetzung für Abnutzung (anteilige Anschaffungskosten)
  • Treibstoff, Öl
  • Servicekosten und Reparaturkosten aufgrund des laufenden Betriebes
  • Zusatzausrüstung (Winterreifen, Autoradio usw.)
  • Steuern und Gebühren
  • Versicherungen aller Art
  • Mitgliedsbeiträge bei Autofahrerclubs
  • Finanzierungskosten
  • Parkgebühren
  • Mauten, Autobahnvignette

Notwendige Angaben im Fahrtenbuch

  • das benutzte Kraftfahrzeug
  • Datum, Kilometerstand zu Beginn und am Ende der einzelnen Geschäftsreisen
  • Reiseziel mit Reiseroute
  • Reisezweck mit angabe des aufgesuchten Geschäftspartners
  • jeweilige Abfahrts- und Ankunftszeit, soweit Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht wird
  • Privatfahrten müssen im einzelnen, jedoch ohne Angabe des Reisewegs aufgezeichnet werden

Werden lediglich fallweise Dienstreisen unternommen, braucht das Fahrtenbuch nicht fortlaufend, sondern nur anlässlich der Dienstreisen geführt werden.