{"id":258,"date":"2011-09-24T07:57:59","date_gmt":"2011-09-24T05:57:59","guid":{"rendered":"http:\/\/mutz.at\/de\/?p=258"},"modified":"2011-09-24T07:57:59","modified_gmt":"2011-09-24T05:57:59","slug":"erinnerung-jahresabschlusse-offen-legen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/mutz.at\/?p=258","title":{"rendered":"ERINNERUNG: Jahresabschl\u00fcsse offen legen!"},"content":{"rendered":"<p>Neun Monate gibt der Gesetzgeber Zeit, um Jahresabschl\u00fcsse  fristgerecht beim Firmenbuch offen zu legen. F\u00fcr Unternehmen mit  Bilanzstichtag 31.12.2010 endet die Frist zur Offenlegung der  Jahresabschl\u00fcsse am 30. September 2011.<\/p>\n<p><strong>Wer muss offen legen?<\/strong><\/p>\n<p>Die Pflicht zur Offenlegung gilt f\u00fcr s\u00e4mtliche Kapitalgesellschaften.  Neben den Jahresabschl\u00fcssen sind auch Konzernabschl\u00fcsse innerhalb der  entsprechenden First beim Firmenbuch elektronisch einzureichen.<\/p>\n<p><strong>Was muss offen gelegt werden?<\/strong><\/p>\n<p>Neben dem Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung,  Anhang) sind der Lagebericht, der Ergebnisverwendungsvorschlag, der  Ergebnisverwendungsbeschluss, der Bericht des Aufsichtsrates und der  Best\u00e4tigungsvermerk offen zu legen. F\u00fcr kleine und mittelgr\u00f6\u00dfe  Gesellschaften gelten entsprechende Erleichterungen.<\/p>\n<p>Bei Konzernen ist neben dem Konzernabschluss (Konzernbilanz,  Konzerngewinn- und Verlustrechnung, Konzernanhang,  Konzernkapitalflussrechnung und Konzerneigenkapitalentwicklung) der  Konzernlagebericht offen zu legen.<\/p>\n<p><strong>Wie muss der Jahresabschluss offen gelegt werden?<\/strong><\/p>\n<p>Der Jahresabschluss muss in elektronischer Form beim  Firmenbuchgericht eingereicht werden. Ausnahmeregelungen gibt es f\u00fcr  kleine Kapitalgesellschaften mit Umsatzerl\u00f6sen unter 70.000,00 EUR. F\u00fcr  diese Gesellschaften k\u00f6nnen die Jahresabschl\u00fcsse nach wie vor in  Papierform eingereicht werden, was sich aber in h\u00f6heren Geb\u00fchren  niederschl\u00e4gt.<\/p>\n<p><strong>Folgen bei Fristvers\u00e4umung?<\/strong><\/p>\n<p>Wird die Frist zur Offenlegung vers\u00e4umt, werden  Zwangsstrafverf\u00fcgungen sowohl an die Gesellschaft als auch an den  Gesellschafter verh\u00e4ngt. Wird der Jahresabschluss nach Ablauf der Frist  aber vor Erlassung der Zwangsstrafverf\u00fcgung offen gelegt, wird die  Strafzahlung nicht wirksam. Eine Vers\u00e4umung der Offenlegungsfrist bleibt  also sanktionslos, wenn die Einreichung des Jahresabschlusses noch vor  Erlassung der Zwangsstrafverf\u00fcgung nachgeholt wird. Wir empfehlen daher,  in F\u00e4llen der Frist\u00fcberschreitung die Offenlegung der Jahresabschl\u00fcsse  ehest m\u00f6glich nachzuholen. Wurden in fr\u00fcheren Jahren Abschl\u00fcsse nicht  ordnungsgem\u00e4\u00df offen gelegt, so kann dies nicht mehr eingemahnt werden,  wenn diese l\u00e4nger als sieben Jahre zur\u00fcckliegen, die Offenlegung vom  Firmenbuchgericht niemals eingemahnt wurde und der Unternehmer die  nachfolgenden Jahresabschl\u00fcsse ordnungsgem\u00e4\u00df offen gelegt hat.<\/p>\n<p><strong>Wie hoch sind die Gerichtsgeb\u00fchren?<\/strong><\/p>\n<p>Seit 1.8.2011 betragen die Gerichtsgeb\u00fchren f\u00fcr die Offenlegung des  Jahres- bzw Konzernabschlusses bei GmbHs 49 EUR und bei AGs 157 EUR. Auf  Antrag reduzieren sich die Geb\u00fchren bei kleinen GmbHs auf 30 EUR, wenn  folgende Voraussetzungen gegeben sind:<\/p>\n<ul>\n<li>Umsatzerl\u00f6se unter 70.000 EUR<\/li>\n<li>elektronische Offenlegung<\/li>\n<li>Offenlegung innerhalb von 6 Monaten.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Werden Jahresabschl\u00fcsse in Papierform eingereicht, erh\u00f6ht sich der  Standardtarif um 16 EUR, sodass f\u00fcr kleine GmbHs 65 EUR zu entrichten  sind.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Neun Monate gibt der Gesetzgeber Zeit, um Jahresabschl\u00fcsse fristgerecht beim Firmenbuch offen zu legen. F\u00fcr Unternehmen mit Bilanzstichtag 31.12.2010 endet die Frist zur Offenlegung der Jahresabschl\u00fcsse am 30. 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