WIEREG – Neue Meldung ab 2021

WieReG

Neben der schon bisher bestehenden, jährlich vorzunehmenden Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer ist nunmehr ab 2021 zwingend eine Meldung an das WIEReg (Wirtschaftlicheeigentümer Register) vorzunehmen. Nicht von der Meldepflicht befreite Rechtsträger haben demnach (mindestens) einmal jährlich ihre wirtschaftlichen Eigentümer zu ermitteln und im Register der wirtschaftlichen Eigentümer zu aktualisieren oder die Aktualität bereits bestehender Meldungen zu bestätigen. Das WiEReG schreibt für diese Meldung eine Frist von vier Wochen nach Fälligkeit der jährlichen Überprüfung vor.