Zuschüsse im Rahmen des Corona-Hilfsfonds sind „steuerfrei“

Steuerfrei

Die Zuschüsse aus dem Hilfsfonds wurden mit dem 3. COVID Sammelgesetz steuerfrei gestellt: 

  • Zuwendungen, die aus Mitteln des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds aufgebracht werden
  • Zuschüsse aus dem Härtefallfonds 
  • Zuschüsse aus dem Corona-Krisenfonds
  • Sonstige vergleichbare Zuwendungen der Bundesländer, Gemeinden und gesetzlichen Interessenvertretungen, die für die Bewältigung der COVID-19-Krisensituation geleistet werden. 

Die Zuschüsse sind zwar steuerfrei, damit abgegoltene Betriebsausgaben können aber nicht geltend gemacht werden. Das entspricht auch der generellen Regel, dass steuerfreie Beihilfen, die damit unmittelbar zusammenhängenden Aufwendungen kürzen.