Ab 1.7.2020 werden Daten aus der KEST Anmeldung an das Finanzamt auch an die SVS übermittelt und es kommt damit für Ausschüttungen, die ab dem Kalenderjahr 2019 zugeflossen sind, zur Sozialversicherungspflicht.
Die entsprechende Verordnung wurde am 26.02.2020 veröffentlicht (BGBl. II 38/2020, 26.02.2020).