Mit der Augustverordnung (DL 138/2011) wurde nunmehr im italienischen Parlament beschlossen, dass der Regelsteuersatz für die Umsatzsteuer von 20 % auf 21 % angehoben werden soll. Die ermäßigten Steuersätze bleiben hingegen unverändert bei 4 % bzw 10 %.
Der Zeitpunkt des Inkrafttretens ist von der Veröffentlichung des Umwandlungsgesetzes im staatlichen Amtsblatt (Gazzetta Ufficiale) abhängig. Diese Veröffentlichung fand am 17. September 2011 statt und dieses Datum gilt somit als Stichtag für die Steuersatzerhöhung.
Demnach ist für sämtliche Umsätze, die nach dem 17. September 2011 ausgeführt werden, bereits der neue Steuersatz von 21 % anzuwenden.