Am 30. September 2011 endet die Frist zur Einreichung der entsprechenden Anträge auf Rückerstattung ausländischer Vorsteuern innerhalb der EU, betreffend das Kalenderjahr 2010.
Bei Fristablauf ist es grundsätzlich nicht mehr möglich nachträglich ausländische Vorsteuern aus dem Jahr 2010 geltend zu machen, da es sich hierbei um eine Ausschlussfrist handelt, die nicht verlängert werden kann. Rückerstattungsanträge müssen für jeden Mitgliedstaat gesondert über FinanzOnline gestellt werden.