Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2012

In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die Regelbedarfsätze anzuwenden. Die monatlichen Regelbedarfsätze werden jährlich per 1. Juli angepasst. Damit für steuerliche Belange unterjährig keine unterschiedlichen Beträge zu berücksichtigen sind, sind die nunmehr gültigen Regelbedarfsätze für das gesamte Kalenderjahr 2012 heranzuziehen.

Altersgruppe
0 – 3 Jahre
Euro 186,–
3 – 6 Jahre
Euro 238,–
6 – 10 Jahre
Euro 306,–
10 – 15 Jahre
Euro 351,–
15 – 19 Jahre
Euro 412,–
19 – 28 Jahre
Euro 517,–