Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft hat mitgeteilt, dass im Falle eines steuerlich geltend gemachten Betriebsausgabenpauschales iSd Künstler- bzw. SchriftstellerpauschalierungsVO (BGBl II 417/2000) oder des Betriebsausgabenpauschales nach § 17 Abs. 1 EStG von der (weiteren) Ausübung einer Erwerbstätigkeit ausgegangen wird und im Fall der Überschreitung der Versicherungsgrenze jedenfalls ab der Veranlagung für das Jahr 2009 die Pflichtversicherung festgestellt wird.