Pendlerpauschale und Kilometergeld 2010

Per 1.7.2008 wurden sowohl das Pendlerpauschale als auch das amtliche Kilometergeld erhöht. Die Anhebung wurde allerdings bis Ende 2009 befristet, sodass es ab 1.1.2010 wieder zu einer Senkung der Beiträge kommen würde.

Das nun beschlossene „Abgabenänderungsgesetz 2009“ sieht jedoch vor, dass sowohl für das Pendlerpauschale als auch für das amtliche Kilometergeld 2010 die selben Beträge anzusetzen sind wie 2009.

Transportmittel seit 2002 seit 28.10.2005 seit 01.07.2008
Personen- und Kombinationskraftwagen je Fahrkilometer EUR 0,356 EUR 0,376 EUR 0,42
für jede Person, deren Mitbeförderung dienstlich notwendig ist, zusätzlich je km EUR 0,043 EUR 0,045 EUR 0,05
Motorfahrräder und Motorräder mit einem Hubraum bis 250 cm3 je Fahrkilometer EUR 0,113 EUR 0,119 EUR 0,14
Motorräder mit einem Hubraum über 250 cm3 je Fahrkilometer EUR 0,201 EUR 0,212 EUR 0,24

Was ist mit dem Kilometergeld abgegolten?

  • Absetzung für Abnutzung (anteilige Anschaffungskosten)
  • Treibstoff, Öl
  • Servicekosten und Reparaturkosten aufgrund des laufenden Betriebes
  • Zusatzausrüstung (Winterreifen, Autoradio usw.)
  • Steuern und Gebühren
  • Versicherungen aller Art
  • Mitgliedsbeiträge bei Autofahrerclubs
  • Finanzierungskosten
  • Parkgebühren
  • Mauten, Autobahnvignette

Notwendige Angaben im Fahrtenbuch

  • das benutzte Kraftfahrzeug
  • Datum, Kilometerstand zu Beginn und am Ende der einzelnen Geschäftsreisen
  • Reiseziel mit Reiseroute
  • Reisezweck mit angabe des aufgesuchten Geschäftspartners
  • jeweilige Abfahrts- und Ankunftszeit, soweit Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht wird
  • Privatfahrten müssen im einzelnen, jedoch ohne Angabe des Reisewegs aufgezeichnet werden

Werden lediglich fallweise Dienstreisen unternommen, braucht das Fahrtenbuch nicht fortlaufend, sondern nur anlässlich der Dienstreisen geführt werden.