Per 1.7.2008 wurden sowohl das Pendlerpauschale als auch das amtliche Kilometergeld erhöht. Die Anhebung wurde allerdings bis Ende 2009 befristet, sodass es ab 1.1.2010 wieder zu einer Senkung der Beiträge kommen würde.
Das nun beschlossene „Abgabenänderungsgesetz 2009“ sieht jedoch vor, dass sowohl für das Pendlerpauschale als auch für das amtliche Kilometergeld 2010 die selben Beträge anzusetzen sind wie 2009.
Transportmittel | seit 2002 | seit 28.10.2005 | seit 01.07.2008 |
Personen- und Kombinationskraftwagen je Fahrkilometer | EUR 0,356 | EUR 0,376 | EUR 0,42 |
für jede Person, deren Mitbeförderung dienstlich notwendig ist, zusätzlich je km | EUR 0,043 | EUR 0,045 | EUR 0,05 |
Motorfahrräder und Motorräder mit einem Hubraum bis 250 cm3 je Fahrkilometer | EUR 0,113 | EUR 0,119 | EUR 0,14 |
Motorräder mit einem Hubraum über 250 cm3 je Fahrkilometer | EUR 0,201 | EUR 0,212 | EUR 0,24 |
Was ist mit dem Kilometergeld abgegolten?
- Absetzung für Abnutzung (anteilige Anschaffungskosten)
- Treibstoff, Öl
- Servicekosten und Reparaturkosten aufgrund des laufenden Betriebes
- Zusatzausrüstung (Winterreifen, Autoradio usw.)
- Steuern und Gebühren
- Versicherungen aller Art
- Mitgliedsbeiträge bei Autofahrerclubs
- Finanzierungskosten
- Parkgebühren
- Mauten, Autobahnvignette
Notwendige Angaben im Fahrtenbuch
- das benutzte Kraftfahrzeug
- Datum, Kilometerstand zu Beginn und am Ende der einzelnen Geschäftsreisen
- Reiseziel mit Reiseroute
- Reisezweck mit angabe des aufgesuchten Geschäftspartners
- jeweilige Abfahrts- und Ankunftszeit, soweit Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht wird
- Privatfahrten müssen im einzelnen, jedoch ohne Angabe des Reisewegs aufgezeichnet werden
Werden lediglich fallweise Dienstreisen unternommen, braucht das Fahrtenbuch nicht fortlaufend, sondern nur anlässlich der Dienstreisen geführt werden.